Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behinderten­gleichstellungs­gesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.zvwkk.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es gibt nur wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

Begründung

Der Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig arbeitet an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden deshalb so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt. Wir sind stets bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.01.2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einem Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.

Rückmeldung und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.zvwkk.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgenden Adressen können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig
Berneckstraße 100
72275 Alpirsbach-Reinerzau
Tel. 07444 612-0
Fax 07444 612-66
E-Mail: info@zvwkk.de

Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an den Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Punkt 5 dieser Erklärung.

Falls der Zweckverband Wasserversorgung Kleine Kinzig nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.